Motionarts Studio

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung von Motionarts Studio durch Studios (Software als Dienst)

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Motionarts Studio zwischen strothmann.online – Inhaber Marco Strothmann (Einzelunternehmen), Römerstraße 46, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, Deutschland („Anbieter“) und dem Kunden.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Verbraucher können keinen Vertrag schließen.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungen

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden eine Software zur Verwaltung eines Studios (z. B. Tanz-, Yoga- oder Fitnessstudio) über das Internet bereit: eine Website des Studios, Kursplan, Anmeldungen und Online-Verträge, Kundenverwaltung, Lastschrift- und Mahnwesen, Kundenportal und weitere Funktionen. Der Umfang richtet sich nach dem gewählten Tarif gemäß der Preisübersicht auf motionarts.studio zum Zeitpunkt der Buchung.
  2. Der Anbieter darf die Software ändern, soweit dies aus technischen, rechtlichen oder Sicherheitsgründen oder zur Weiterentwicklung erforderlich ist, der vertraglich vereinbarte Kernumfang des Tarifs erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Für den Kunden nachteilige Änderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail an; der Kunde kann dann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
  3. Zahlungen, die das Studio von seinen eigenen Kundinnen und Kunden einzieht, laufen über ein eigenes Konto des Studios bei einem Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) oder per SEPA-Lastschrift des Studios. Diese Verträge schließt der Kunde selbst; der Anbieter erhebt darauf keine Transaktionsgebühren.
  4. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an; ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten, die möglichst nachts stattfinden, sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfälle von Netzen Dritter oder höhere Gewalt).

§ 3 Vertragsschluss und Vertragsmodell

  1. Der Kunde registriert sich auf motionarts.studio. Mit dem Absenden der Registrierung gibt er ein Angebot ab; der Vertrag kommt mit der Bestätigung des E-Mail-Links durch den Kunden und der Einrichtung des Studios durch den Anbieter zustande.
  2. Der so geschlossene Nutzungsvertrag ist unentgeltlich, läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt mit der Probezeit (§ 4). Kostenpflichtige Leistungen bucht der Kunde als Abo (§ 5). Endet die Probezeit oder ein Abo, besteht der Nutzungsvertrag im pausierten Zustand fort; die Kündigung nur des Abos – etwa im Kundenportal – beendet den Nutzungsvertrag nicht.
  3. Der Kunde kann den Nutzungsvertrag jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung des Nutzungsvertrags gilt zugleich als Kündigung eines laufenden Abos zum nächstmöglichen Zeitpunkt; der Nutzungsvertrag endet dann mit dem Ende des Abos. Zum Wechsel zu einem anderen Anbieter gilt § 8 Abs. 3.
  4. Diese Bedingungen und der Auftragsverarbeitungsvertrag stehen bei Vertragsschluss zum Abruf, Ausdrucken und Speichern bereit. Die jeweils angenommene Fassung bleibt auch nach späteren Änderungen abrufbar; ihr Datum sieht der Kunde in seiner Verwaltung unter „Abo“.
  5. Die Angaben bei der Registrierung müssen wahr und vollständig sein. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Zugänge mit Zugriff auf Bank- oder Zahlungsdaten sind mit einem zweiten Faktor zu schützen; die Software verlangt dies.

§ 4 Probezeit

  1. Neue Kunden können Motionarts Studio 30 Tage lang kostenlos mit vollem Funktionsumfang nutzen. Zahlungsdaten sind dafür nicht erforderlich.
  2. Die Probezeit endet automatisch; sie geht nicht ohne ausdrückliche Buchung in ein kostenpflichtiges Abo über.
  3. Nach Ende der Probezeit sind alle Funktionen gesperrt und die Website des Studios ist pausiert. Die Anmeldung bleibt möglich, um ein Abo abzuschließen oder die Daten zu exportieren. Die Daten bleiben erhalten (§ 8 Abs. 5).
  4. Soweit die Probezeit als Version zu Test- und Bewertungszwecken im Sinne von Art. 31 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) gilt, finden die Pflichten zum Anbieterwechsel nach Kapitel VI dieser Verordnung keine Anwendung. Der Datenexport und das Verfahren nach § 8 Abs. 3 stehen dem Kunden trotzdem zur Verfügung.

§ 5 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise der Preisübersicht zum Zeitpunkt der Buchung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Einrichtungs- oder Transaktionsgebühren fallen nicht an.
  2. Die Entgelte sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) im Voraus fällig und werden über den Zahlungsdienstleister Stripe per Karte oder SEPA-Lastschrift eingezogen. Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch bereit; der Kunde ist damit einverstanden.
  3. Schlägt eine Zahlung fehl, informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail. Das Studio läuft noch 7 Tage weiter; wird die Zahlung bis dahin nicht nachgeholt, darf der Anbieter die Leistungen bis zum Ausgleich pausieren. Die Daten bleiben erhalten.
  4. Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.

§ 6 Laufzeit und Kündigung des Abos

  1. Monatsabos laufen jeweils einen Monat und verlängern sich um einen weiteren Monat, wenn sie nicht bis zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.
  2. Jahresabos laufen zwölf Monate und verlängern sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht bis zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt werden. Endet ein Jahresabo vor Ablauf der bezahlten Laufzeit, erstattet der Anbieter das Entgelt für die Zeit nach Vertragsende anteilig, insbesondere bei Kündigung durch den Anbieter, bei Kündigung des Kunden aus einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund sowie bei Kündigung nach § 2 Abs. 2, § 11 Abs. 2 oder Nr. 6 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Endet ein Jahresabo aufgrund eines Verlangens nach § 8 Abs. 3 vorzeitig, werden die genutzten angefangenen Monate zum Monatspreis des gebuchten Tarifs abgerechnet, höchstens bis zur Höhe des gezahlten Jahresentgelts (Entgelt für die vorzeitige Kündigung im Sinne von Art. 29 Abs. 4 Data Act); ein darüber hinaus gezahlter Betrag wird erstattet. Im Übrigen ist eine ordentliche Kündigung des Jahresabos nur zum Ende der Laufzeit möglich.
  3. Der Kunde kündigt das Abo jederzeit selbst in seiner Verwaltung (Abo → Rechnungen und Zahlungsdaten) oder in Textform an die im Impressum genannte E-Mail- oder Postanschrift. Ein Wechsel zwischen den Tarifen ist jederzeit möglich; Differenzbeträge werden anteilig verrechnet.
  4. Der Anbieter kann das Abo und den Nutzungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen, einen Nutzungsvertrag ohne bezahltes Abo nur nach § 8 Abs. 5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

§ 7 Pflichten des Kunden, Inhalte und Moderation

  1. Der Kunde ist für die Inhalte seiner Website und die Daten in seiner Verwaltung verantwortlich – insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung, Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung gegenüber seinen eigenen Kundinnen und Kunden. Die Software stellt dafür Vorlagen und Funktionen (z. B. Kündigungs- und Widerrufsschaltfläche) bereit; sie ersetzen keine Rechtsberatung.
  2. Der Kunde nutzt die Plattform nur im Rahmen der Gesetze. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, unverlangte Werbung (Spam), Angriffe auf die Plattform oder andere Kunden sowie die Umgehung technischer Schutz- und Tarifgrenzen.
  3. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte nimmt der Anbieter über das Meldeformular unter motionarts.studio/melden entgegen (Art. 16 Digital Services Act). Er prüft Meldungen zeitnah, sorgfältig und objektiv durch Menschen; automatisierte Moderationswerkzeuge setzt er nicht ein. Er kann die betroffenen Inhalte oder, bei erheblichen oder wiederholten Verstößen, den Zugang vorübergehend sperren. Der Anbieter begründet eine Sperre gegenüber dem Kunden in Textform (Art. 17 Digital Services Act), gibt ihm, soweit zumutbar, vorher Gelegenheit zur Abhilfe und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfällt. Der Kunde kann der Entscheidung jederzeit per E-Mail widersprechen; der Anbieter prüft sie dann erneut.

§ 8 Daten des Kunden, Datenexport und Anbieterwechsel

  1. Die Daten, die der Kunde in Motionarts Studio einstellt oder erzeugt, stehen im Verhältnis zwischen den Parteien ausschließlich dem Kunden zu.
  2. Der Kunde kann seine Daten jederzeit, in jedem Tarif und auch im pausierten Zustand selbst exportieren (Verwaltung → Abo → Datenexport). Welche Daten der Export enthält, in welchem Format, welche Daten ausgenommen sind und welche technischen Grenzen bestehen, beschreibt das laufend aktualisierte Verzeichnis unter motionarts.studio/datenexport. Dort stehen auch die Angaben zur Rechtsordnung der eingesetzten Infrastruktur und zu den Schutzmaßnahmen gegen staatlichen Zugriff aus Drittstaaten (Art. 26 und 28 Data Act).
  3. Wechsel des Anbieters (Data Act): Der Kunde kann jederzeit in Textform verlangen, zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene Infrastruktur zu wechseln oder alle seine Daten löschen zu lassen. Die Frist zur Einleitung beträgt einen Monat ab Zugang des Verlangens; der Kunde kann einen späteren Zeitpunkt bestimmen. Daran schließt sich eine Übergangsfrist von 30 Kalendertagen an. In dieser Zeit erbringt der Anbieter die Leistungen unverändert weiter, stellt den Datenexport bereit, unterstützt den Kunden und den neuen Anbieter angemessen – auch bei der Ausstiegsstrategie des Kunden –, informiert über bekannte Risiken für die Kontinuität der Leistungen und hält ein hohes Sicherheitsniveau aufrecht. Ist die Übergangsfrist technisch nicht einzuhalten, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang des Wechselverlangens mit Begründung mit und nennt eine Übergangsfrist von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann die Übergangsfrist einmalig um einen von ihm bestimmten, angemessenen Zeitraum verlängern. Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels, den der Anbieter dem Kunden mitteilt; verlangt der Kunde nur die Löschung, endet er mit Ablauf der Einleitungsfrist. Wechselentgelte erhebt der Anbieter nicht.
  4. Nach Ende der Übergangsfrist bzw. nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten mindestens 30 Kalendertage lang abrufen. Danach löscht der Anbieter alle Daten des Kunden vollständig, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Sicherungen werden nach Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist (Nr. 9 des Auftragsverarbeitungsvertrags) überschrieben.
  5. Ruht der Nutzungsvertrag ohne bezahltes Abo länger als zwölf Monate, kann der Anbieter ihn mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail kündigen; Absatz 4 gilt entsprechend.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – etwa Daten der Kundinnen und Kunden des Studios –, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit der Registrierung abgeschlossen.
  2. Für die Daten des Kunden als Vertragspartner gilt die Datenschutzerklärung.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Anbieter beseitigt Mängel der Software in angemessener Frist. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  2. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang übernommener Garantien.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Der Anbieter sichert die Daten täglich nach dem Stand der Technik. Für einen leicht fahrlässig verursachten Datenverlust haftet er nach Absatz 3, begrenzt auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer täglicher Sicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Hat der Anbieter die Pflicht zur Datensicherung verletzt, gilt allein Absatz 3.
  5. Während der kostenlosen Probezeit haftet der Anbieter nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die in Absatz 2 genannten Fälle.
  6. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Änderungen dieser Bedingungen

  1. Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht – etwa eine Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung, behördliche Vorgaben oder das Schließen einer Regelungslücke – und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird. Er kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail an. Preisänderungen richten sich allein nach § 5 Abs. 4; Änderungen der Hauptleistungspflichten bedürfen der Zustimmung des Kunden.
  2. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung besonders hin. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag unverändert fort; der Kunde kann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen (Erstattung nach § 6 Abs. 2), der Anbieter nach § 6 Abs. 4.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2854 bleiben unberührt.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Schloß Holte-Stukenbrock.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 24.09.2026